HomeFirmen Vereine MarktplatzLinks NewsFAQ / HilfeStadtportaleenglish translation Suche
Websuche
Partner Seiten
Hilfe in sozialen Notlagen

Versicherungsvergleiche

Fonds und viel mehr

"Datenschutz und - sicherheit = audatis"
seniorenberater-odenwaldkreis.de

Seniorenberater Odenwaldkreis
kunz-invest.de

Broker-Pool

Rund ums liebe Geld
Rund ums liebe Geld

Apotheken Notdienst


Ärzte, Heilpraktiker, Therapeuten - suchen, finden und beewerten


PAGERANK TOOLS

Mehr Pagerank
 

Vom ehrenamtlichen Sanitätshelfer zum staatlich anerkannten Rettungssanitäter

Vom ehrenamtlichen Sanitätshelfer zum staatlich anerkannten Rettungssanitäter - RP weist auf neue Qualifizierungsmöglichkeit hin

Darmstadt (rp) Hilfsorganisationen und Freiwillige Feuerwehren werden wesentlich von Mit-gliedern getragen, die sich ehrenamtlich einbringen und sich für das Allgemeinwohl engagieren. Fußballspiele und größere Veranstaltungen wären ohne die Bereitschaft der freiwilligen Sanitätshelfer nicht denkbar. Auch im Katastrophenschutz sind die ehrenamtlichen Kräfte unverzichtbar. Die Helferinnen und Helfer stellen sich nicht nur unentgeltlich in den Dienst der Allgemeinheit und opfern dafür ihre Freizeit. Bevor sie als Sanitätshelfer zum Einsatz kommen und Menschen helfen können, müssen sie eine intensive und anspruchsvolle Ausbildung absolvieren, die bisher bei einer Weiterqualifizierung keine Berücksichtigung fand.

Wie das Regierungspräsidiums Darmstadt, das seit 1995 hessenweit zuständige Fachauf-sichtsbehörde für die nicht ärztliche Aus- und Fortbildung im Rettungswesen ist, mitteilt, hat sich dies nun geändert. Nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern kann jetzt bei einer Weiterqualifizierung zum Rettungssanitäter die Ausbildung zum Sanitätshelfer zu einer Verkürzung der Ausbildung führen.

Die Rahmenbedingungen dafür hat unter Federführung des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aller hessischer Hilfsorganisationen und der Feuerwehr geschaffen.

Regierungspräsident Johannes Baron begrüßt die Neuregelung: „Durch die Berücksichtigung der Ausbildung zum Sanitätshelfer ist die qualifizierte Ausbildung zum Rettungssanitäter und danach zum Rettungsassistenten schneller möglich. Deshalb wird künftig auch ein Anstieg der Weiterqualifizierung erwartet. Dadurch erhöht sich der Anteil der Personen mit standardisierter notfallmedizinischer Basisausbildung, der uns allen Zugute kommt“.

Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Rettungssanitäter umfasst bundeseinheitlich 520 Stunden. Sie besteht aus theoretischen und praktischen Ausbildungsteilen und schließt mit einer Prüfung ab. In Hessen ist die Rettungssanitäterausbildung durch die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern staatlich anerkannt. Jährlich werden durchschnittlich 450 Rettungssanitäter und 250 Rettungsassistenten ausgebildet.

Weitere Informationen können unter www.rp-darmstadt.hessen.de (Gesundheit & Soziales/ Gesundheitsfachberufe/ Berufe im Rettungswesen) abgerufen werden.

Nachricht vom 5.9.09 00:05

Werbung 

Startseite wählen Favoriten hinzufügen Kontakt Banner Seite empfehlen Impressum Datenschutzerklärung AGBs Haftung Red.

Letzte Aktualisierung: Samstag, 25. Mai 2013 - BP tmpl

http://www.suchmaschinen-ranking-hits.de :Mini-Buttons mit dem GooglePageRank Ihrer Website für Ihre Website!

Regional- und Stadtportalsoftwarelösung