Stellenbesetzung einer Schulleiterstelle -Studien-direktor gewinnt gegen hessische Kultusbürokratie
Bundesverfassungsgericht rügt Ministerium - Unterlagenschwund eine hessische Regierungskrankheit?
Heppenheim/Fürth (pdh) - Die Administration der hessischen Landesregierung scheint dringend Unterricht in der Aktenbearbeitung und –aufbewahrung in einigen Ministerien zu benötigen. Speziell in Angelegenheiten der Stellenbesetzungen verschiedener Ressorts gibt es eklatanten Nachholbedarf in korrekter Aktenlegung, sofern nicht in gewissen Fällen von absichtlicher Schluderigkeit ausgegangen werden kann.
Als hätte die schwarzgelbe Landesregierung nicht schon genug Baustellen, bei denen es um die Glaubwürdigkeit der handelnden Personen bis hin zur Ministerebene geht, diverse Untersuchungsausschüsse zeugen davon, hat sich jetzt das hessische Kultusministerium eine beschämende Rüge des Bundesverfassungsgerichts eingefangen.
In einem Urteil bemängelt das höchste Gericht der Bundesrepublik das Vorgehen des Landes Hessen bei der Besetzung des Direktorpostens einer Gesamtschule in Fürth im Odenwald. Es listet akribisch auf, welche Fehler das Kultusministerium begangen habe und merkt süffisant an, dass entscheidende Unterlagen von der Behörde entweder nicht erstellt oder nicht auffindbar sind. Anfertigte Notizen seien in den Akten nicht enthalten, ein wichtiges Protokoll nicht auffindbar.
Fünf Bewerber hatte es ursprünglich für die Besetzung der Schulleiterstelle der Heinrich-Böll-Schule gegeben, davon waren am Ende zwei Bewerber übrig geblieben. Einer davon war Siegfried Schäfer, Studiendirektor, der alsbald argwöhnte, dass mit der Vorgehensweise bei der Stellenbesetzung so einiges nicht stimmen konnte. Als er Unregelmäßigkeiten nachweisen wollte, waren plötzlich Protokolle des Auswahlverfahrens nicht mehr vorhanden.
Über wichtige Vorgänge wie einen Abbruch eines Auswahlverfahrens sei er entgegen der Behauptungen der Ministerialbürokraten nicht unterrichtet worden, geht aus der Urteilsbegründung hervor, schriftliche Unterlagen dazu seien „verschwunden“.
Aktenschwund bei Stellen-Neubesetzungen ist in hessischen Regierungskreisen ein probates Mittel, genehme Kandidaten oder gar Parteifreunde in wichtige Ämter zu befördern. Die Vorgehensweise ist immer gleich: Unterlagen sind angeblich nicht mehr aufzufinden, falls es sie überhaupt je gegeben hat, missliebige Bewerber werden angeblich über neue Ausschreibungen gar nicht erst informiert. In Beschaffungsfällen werden, so hat es den Anschein, lukrative Aufträge gleich ohne Ausschreibungen an Firmen gegeben, die zum Dunstkreis von Parteimitgliedern gehören.
Sowohl beim Verwaltungsgericht in Darmstadt als auch am Verwaltungsgerichtshof in Kassel war Siegfried Schäfer mit seinem Ansinnen zuvor gescheitert, die Vorgänge zu prüfen. Schäfer, der seine Karriere nicht als Pädagoge, sondern in der Industrie gestartet hatte, gab nicht auf und bekam am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht in einem einstimmigen Votum unter Leitung des Verfassungsgerichts-präsidenten Dr. Andreas Vosskuhle umfassend Recht. Die drei Richter verwarfen die vorausgegangenen ablehnenden Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel und des Verwaltungsgerichts in Darmstadt. Die Causa wurde zur neuen Regelung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Dort wird nun entschieden werden müssen, wie das Bewerbungsdrama um die Schulleiterposition in Fürth weitergeführt werden soll.
Siegfried Schäfer wollte sich auf Anfrage nicht zu den Vorgängen äußern. Die Amtsleiterin des zuständigen Staatlichen Schulamts, Dr. Frida Bordon, wies auf Nachfrage jeden Vorwurf, es habe im Bewerbungsverfahren massive Fehler seitens der Kultusbehörde gegeben, als unzutreffend und unsachlich zurück. Das Gerichtsverfahren sei noch nicht als abgeschlossen zu betrachten. Erst nach der abschließenden rechtlichen Klärung durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof könne das Stellen-besetzungsverfahren weiter betrieben werden. Vorrangig sei zunächst die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heinrich-Böll-Schule in Fürth.
Da sich der derzeitige Schulleiter zum 1. Februar 2012 auf eine andere Stelle in einem anderen Landkreis beworben hat, wäre es ohnehin zu einer Vakanz der Schulleiterstelle an der HBS gekommen. Das Staatliche Schulamt trifft die in diesen Fällen notwendigen Maßnahmen in eigener Zuständigkeit, um die Funktionsfähigkeit der Schulleitung zu gewährleisten.
Fotos:
01 Studiendirektor Siegfried Schäfer (Archivbilder)
02 Hat ihr Ministerium nicht im Griff: Kultusministerin Dorothea Henzler
03 + 04 In ihren Ministerien verschwinden Akten, wenn es um Stellenbesetzungen geht: Ministerpräsident und früherer Innenminister Volker Bouffier (CDU) und Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP).